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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der STUDIOFIVE GmbH

  • STUDIOFIVE GmbH

  • Auf der Rötsch 11
  • 45219 Essen
  •  
  • Hotline: +49 (0)2054-8002900
  • E-Mail:
  • HRB 29745, Amtsgericht Essen
  • Ust.Id.Nr.: DE 335 263 103

1. Vertragsschluss

Sobald Sie Ihren Mitgliedschaftsvertrag unterzeichnet haben, wird dieser zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt gültig. Ab diesem Zeitpunkt können Sie bzw. der von Ihnen angegebene Nutzer die Leistungen von STUDIOFIVE entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen nutzen. Als Vertragsbeginn kann der erste oder der 15. Tag des Monats gewählt werden. Liegt der vereinbarte Vertragsbeginn vor dem Tag der Unterzeichnung, so werden die bereits verstrichenen Tage bei Vertragsende zu der Laufzeit hinzugezählt.

1.1. Online-Vertrag

Es besteht die Möglichkeit, den Mitgliedschaftsvertrag online über die Website von STUDIOFIVE abzuschließen. Durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ wird dabei ein bindendes Angebot zum Vertragsschluss abgegeben. Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald STUDIOFIVE das Angebot annimmt und die Mitgliedschaft in einer E-Mail an das Mitglied anerkennt. Dem Mitglied steht im Falle eines Online-Vertragsschlusses ein gesetzliches Widerrufsrecht zu wie im Folgenden beschrieben.

Widerrufsrecht

Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dazu muss die STUDIOFIVE GmbH (Auf der Rötsch 11, 45219 Essen, Hotline +49 (0)2054-8002900, E-Mail: ) über den Entschluss des Widerrufs eindeutig informiert werden. Dies kann in einem Postbrief oder via E-Mail geschehen. Es steht ein Musterformular für den Widerruf zur Verfügung, dessen Verwendung jedoch nicht zwingend ist. Die Widerrufsfrist gilt dann als eingehalten, wenn die Widerrufsmitteilung vor Ablauf der Frist abgesendet wurde.

Folgen des Widerrufs

Nachdem Sie Ihren Vertrag widerrufen haben, ist die STUDIOFIVE GmbH dazu verpflichtet, Ihnen sämtliche von Ihnen erhaltene Zahlungen schnellstmöglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Widerrufsmitteilung zurückzuzahlen. Dies betrifft auch Lieferkosten, die nicht über die günstigsten Standardlieferkosten hinausgehen. Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel wie die ursprüngliche Transaktion, sofern keine andere ausdrückliche Vereinbarung stattgefunden hat. Für diese Rückzahlung fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Sollten die Dienstleistungen auf Ihren Wunsch bereits während der Widerrufsfrist begonnen haben, so sind Sie dazu verpflichtet, der STUDIOFIVE GmbH einen entsprechenden anteiligen Betrag zu zahlen, der sich aus den bis zu dem Zeitpunkt Ihrer Widerrufsmitteilung erbrachten Dienstleistungen berechnet.

1.2. Jugendliche

Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten Mitglied werden. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist keine Mitgliedschaft möglich.

1.3. Verwaltungsgebühr

Bei Vertragsschluss fällt eine einmalige Verwaltungsgebühr an, die im Studio mit EC- oder Kreditkarte zu zahlen ist. In Falle eines Online-Vertragsschlusses wird die Verwaltungsgebühr über die auf der STUDIOFIVE-Website angegebenen Zahlungsmöglichkeiten gezahlt.

2. Mitgliedsband und Foto

Nach Zahlung der einmaligen Verwaltungsgebühr erhalten sie ein Mitgliedsband. Dieses Mitgliedsband müssen Sie immer mitführen, um das Studio zu betreten. Die Verwendung des Mitgliedsbandes und die damit verbundene Berechtigung zur Studionutzung stehen ausschließlich dem vertraglich vereinbarten Nutzer zu. Das Mitglied verpflichtet sich zum Schutz des Mitgliedsbandes vor der Nutzung Dritter und zur unverzüglichen Meldung eines Verlustes des Mitgliedsbandes an STUDIOFIVE. Sollte es zu einem selbstverschuldeten Verlust oder Defekt des Mitgliedsbandes durch den vertraglichen Nutzer kommen, so muss ein neues Band gegen eine Gebühr von zehn Euro erworben werden. Es werden Eingangskontrollen durchgeführt, um der missbräuchlichen Verwendung von Mitgliedsbändern vorzubeugen. Sie können bei Vertragsschluss ein Foto von sich anfertigen lassen, dessen Hinterlegung in unserer Verwaltungssoftware eine automatische Kontrolle ermöglicht. Ohne hinterlegtes Foto erfolgt die Eingangskontrolle unter Vorlage eines behördlichen Dokumentes mit Lichtbild. Bei Verstoß gegen die mit dem Mitgliedsband verbundenen Pflichten erhebt STUDIOFIVE eine pauschalisierte Schadensersatzgebühr in Höhe von 200 Euro. Kann das Mitglied nachweisen, dass durch den Missbrauch des Mitgliedsbandes ein geringerer Schaden entstanden ist, so schuldet es nur den nachweislich geringeren Betrag.

3. Hausordnung

In den STUDIOFIVE-Studios hängt eine Hausordnung aus, die insbesondere die Gerätenutzung und die Wahrung der Rechte anderer Mitglieder regelt. Die Mitarbeiter von STUDIOFIVE haben die Befugnis, den einzelnen Mitgliedern uneingeschränkt Weisungen zu erteilen, um die Einhaltung der Hausordnung sowie einen geordneten Betrieb und Sicherheit zu gewährleisten. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Ist dies nicht der Fall, so kann das Personal ein Hausverbot aussprechen. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes behält STUDIOFIVE sich die Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages mit sofortiger Wirkung vor. Außerdem kann STUDIOFIVE Schadensersatz für bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlende Beiträge fordern.

3.1. Spindnutzung

Die Studiospinde dürfen von dem Mitglied nur während seiner Anwesenheit genutzt werden. Darüber hinaus verwendete Spinde dürfen von STUDIOFIVE geöffnet werden.

3.2. Parkplatznutzung

Als Mitglied sind Sie dazu berechtigt, die von STUDIOFIVE angebotenen Kundenparkplätze während Ihrer Anwesenheit im Studio zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Kundenparkplätze ist nicht gestattet und kann ein kostenpflichtiges Abschleppen des PKW nach sich ziehen.

4. Mitgliedschaftskategorien

Es stehen verschiedene Kategorien für Ihre Mitgliedschaft zur Verfügung. Unter www.studio5.fitness oder in Ihrem Studio erfahren Sie, welche Studios in Ihrer Mitgliedschaftskategorie eingeschlossen sind. Es werden die Kategorien „Stadt“ (Nutzung aller STUDIOFIVE-Studios in einer festgelegten Stadt), „Bundesweit“ (Nutzung aller STUDIOFIVE-Studios bundesweit) und „Tageszeit“ (Studionutzung unter der Woche bis 17 Uhr und am Wochenende uneingeschränkt) zur Verfügung stehen.

4.1. Firmen-Mitgliedschaft

Besteht eine Vereinbarung zwischen STUDIOFIVE und Ihrem Arbeitgeber, so können Sie gegen Vorlage eines gültigen Nachweises eine Firmen-Mitgliedschaft unter den entsprechend vereinbarten Mitarbeiterkonditionen in Anspruch nehmen. Entfällt Ihre Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Firmen-Mitgliedschaft, so erfolgt automatisch die Umstellung auf eine reguläre Mitgliedschaft. Das Mitglied steht in der Pflicht, STUDIOFIVE jegliche Änderung der Berechtigungsvoraussetzungen mitzuteilen.

4.2. Sonstige Ermäßigungen

Studenten, Schülern, Auszubildenden, Wehr- oder Zivildienstleistenden (jeweils vor Vollendung des 27. Lebensjahres) kann STUDIOFIVE gegen Vorlage eines gültigen Nachweises eine Ermäßigung gewähren. Folgebescheinigungen sind unaufgefordert bis zum Ablauf des aktuellen Nachweises vorzulegen. Fallen die Ermäßigungsvoraussetzungen weg oder wird kein Nachweis vorgelegt, so entfällt die Ermäßigung automatisch.

5. Zahlungsmodalitäten

Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu zahlen. Er wird je nach Vertragsschluss am ersten bzw. am 15. Tag des Monats fällig. Die Zahlung erfolgt via Bankeinzugsermächtigung. Eine Zahlung per Dauerauftrag oder Überweisung ist nicht möglich. Im Falle von durch das Mitglied zu verantwortenden Rücklastschriften, kann STUDIOFIVE die Zahlungsart auf Barzahlung umstellen und eine monatliche Aufwandspauschale von fünf Euro zuzüglich etwaiger Bankgebühren berechnen. Im Falle eines Zahlungsverzuges kann STUDIOFIVE dem Mitglied den Zutritt zum Studio verweigern bis die Zahlung erfolgt ist. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so steht STUDIOFIVE die außerordentliche fristlose Kündigung des Vertrages zu. Das Mitglied ist in diesem Fall dazu verpflichtet, sämtliche Monatsbeiträge, die bis zum regulär vereinbarten Vertragsende fällig werden, zuzüglich etwaiger Mahn- und Bearbeitungsgebühren unmittelbar nach der Kündigung zu zahlen. Dem Mitglied steht der Nachweis frei, dass STUDIOFIVE kein oder ein geringerer Schaden als pauschal berechnet entstanden ist.

5.1. Preisanpassungrecht

Bei Veränderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes kommt es ab dessen Geltung zu entsprechenden Anpassungen der Mitgliedsbeiträge.

5.2. Zusätzliche Kosten

Neben den im Monatsbeitrag enthaltenen Leistungen bietet STUDIOFIVE zusätzliche Leistungen und Produkte an, die gesondert berechnet werden und deren Zahlung bargeldlos über das Mitgliedsband erfolgt. Dazu kann das Mitglied Guthaben auf sein Mitgliedsband aufladen. Das Guthaben kann weder während der Mitgliedschaft noch nach deren Beendigung ausgezahlt werden.

6. Vertragsverlängerung

Nach Ablauf der im Mitgliedschaftsvertrag festgesetzten Laufzeit (Grundlaufzeit) verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Nach zwölf vollen Mitgliedsmonaten (erstmalig nach Ablauf der Grundlaufzeit) erhöht sich der Monatsbeitrag jeweils um 1,50 Euro. Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Dazu reicht das Mitglied die schriftliche Kündigung unter Angabe der Mitgliedsnummer bei STUDIOFIVE (Auf der Rötsch 11, 45219 Essen; oder per E-Mail an ) ein.

7. Stilllegung

Als Mitglied bei STUDIOFIVE können Sie Ihren Vertrag monatsweise vom Monatsersten bis Monatsletzten für maximal drei Monate stilllegen. Die Mitgliedschaft verlängert sich anschließend entsprechend der Dauer der Stilllegung. Für die Dauer der Stilllegung kann das Mitglied die Leistungen von STUDIOFIVE nicht nutzen und ist von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Eine beabsichtigte Stilllegung muss mindestens sieben Tage im Voraus an STUDIOFIVE in Textform (§ 126b BGB) bekanntgegeben werden. Für die Stilllegung fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 Euro an. Der Anspruch auf Stillleguing besteht nicht bei bereits gekündigten Verträgen oder wenn STUDIOFIVE zu einer außerordentlichen Vertragskündigung berechtigt ist.

8. Kündigung bei Umzug

Dem Mitglied steht bei einem Wohnortwechsel mit mehr als 30 km Entfernung von einem STUDIOFIVE-Standort ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ausgeübt werden.

9. Haftung

STUDIOFIVE schließt jede Haftung für Schäden (insbesondere der Verlust von Wertgegenständen) seiner Studionutzer aus. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden (insbesondere Verletzungen), die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens STUDIOFIVE oder ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.

10. Datenschutz

STUDIOFIVE erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar vom Vertragspartner oder über die Studionutzung erhält. Dies dient der Gestaltung der Kundenbeziehung und der Möglichkeit, dem Vertragspartner auch andere eigene oder fremde Produkte sowie Services anzubieten. Zugriff auf die gespeicherten Daten haben unter Beachtung der gesetzlichen Zulässigkeit STUDIOFIVE sowie mit ihr verbundene und mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Darüber hinaus findet keine Übermittlung an Dritte statt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.studio5.fitness

11. Verbraucherstreitbeilegung

Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt Ihnen STUDIOFIVE eine Firmen Mitgliedschaft zu den mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Mitarbeiterkonditionen. Bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen entfallen die Mitarbeiterkonditionen automatisch und Ihre Firmen Mitgliedschaft wird auf eine reguläre Mitgliedschaft umgestellt. Sie sind verpflichtet STUDIOFIVE jede Änderung der Berechtigungsvoraussetzung mitzuteilen.

Stand der AGB: 08.2021